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Barrierefreie Richtlinien

BITV und WCAG 2.1

Richtlinien für die Barrierefreiheit im Internet

Harmonisierung der BITV- und der WCAG-Standards

Grundlagen für die Erfüllung barrierefreier Kriterien sind in zwei Dokumenten festgehalten. Das sind: 

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vom 21. Mai 2019, ein Regelwerk für barrierefreie Informationstechnik auf nationaler Ebene.
  • Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1), EN 301549 V 2.1.2, ein internationaler Webstandard der barrierefreien Zugänglichkeit von Webseiten, definiert vom World Wide Web Consortium (W3C).

Da die aktualisierte BITV vom Mai 2019 an die technischen Erfolgskriterien der WCAG 2.1. vollständig angeglichen wurde, können die WCAG-Richtlinien als empfohlener Maßstab für die Umsetzung barrierefreier Websites genommen werden. Für die Bewertung der umgesetzten Projekte kann ein gemeinsames BITV/WCAG-Testverfahren durchgeführt werden.  

4 Säulen der Barrierefreiheit

Die WCAG hat insgesamt 61 Erfolgskriterien für eine barrierefreie Website definiert, die als Grundlage für praktische Umsetzung der Barrierefreiheit dienen.

Diese Erfolgskriterien sind den 12 Richtlinien untergeordnet, die allgemeine Ziele für die Erstellung barrierefreier Inhalte formulieren.

Die oberste Ebene bilden die vier wichtigsten Prinzipien der Barrierefreiheit im Internet:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Über die Komplexität der barrierefreien Umsetzung

Technische, gestalterische und inhaltliche Anforderungen

Die oben erwähnten 61 WCAG-Erfolgskriterien geben uns den Rückschluss über die Komplexität des barrierefreien Ansatzes im Internet. Um diesen Aspekt zu verdeutlichen, beschreiben wir demnächst die wichtigsten Bereiche eines Internetauftritts und die technischen Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit, die sie erfordern.

Struktur und Navigation

  • Konsistente Navigation und Bezeichnung von Funktionen,
  • Aussagekräftige Dokumententitel, sowie Überschriften, Beschriftungen und Linktexte,
  • Sinnvolle und brauchbare Reihenfolge der Seiteninhalte,
  • Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung, nachvollziehbare Logik bei der Ansteuerung von Links, Formularelementen und Objekten.

Zugangswege und Steuerung

  • Mindestens zwei unterschiedliche Zugangswege zu den Inhalten und Angeboten.
  • Inhalte und bestimmte Bereiche überspringbar. Das Vorhandensein von Sprunglinks.
  • Bewegte oder automatisch aktualisierte Inhalte (Teaser) ausschaltbar oder zum Lesen anhaltbar.
  • Gerätenunabhängige Steuerung – sowohl mit und ohne Maus. 
  • Keine Tastaturfalle: der Tastaturfokus kann auf jedes Element bewegt und wieder wegbewegt werden, ohne auf dem Inhalt hängen zu bleiben.
  • Deutlich sichtbarer Tastaturfokus.

Textinhalte

  • Logischer und nachvollziebarer Textaufbau.
  • Korrekte Überschriftenhierarchie mit den HTML-Strukturelementen h1 bis h6.
  • Festgelegtes Verhältnis der Textgröße zur Zeilenhöhe, des Abstandes nach Absätzen zur Textgröße sowie Buchstabenabstände, Wortabstände etc.
  • Textvergrößerung auf 200%.
  • Ausreichender Kontrast von Texten.
  • Keine Beschränkung auf Bildschirmausrichtung.

Nicht-Textinhalte

  • Alternativtexte für informationsorientierte Bilder und Grafiken.
  • Leere Alt-Attribute für Layoutgrafiken, die keine informativen Funktionen haben.
  • Transkription für Audiodateien und stumme Videos.
  • Untertitel und Audiodeskription für Videos.
  • Nutzung der Inhalte ohne sensorische Wahrnehmung möglich.
  • Inhalte sind ohne Farbe wahrnehmbar.
  • Korrekter Tabellenaufbau.

Vollständige Information über die Anforderungen an eine barrierefreie Website entnehmen Sie dem Verzeichnis der Prüfschritte des BITV-Tests.

Schnelltest für Barrierefreiheit

Einfach den Schnelltest über unser Kontaktformular anfragen.

In einem Easy Check prüfen wir eine URL Ihrer Wahl anhand von 10 wichtigsten Erfolgskriterien der Barrierefreiheit. Der Test versteht sich als eine Stichprobe und hilft Ihnen den ersten Eindruck vom aktuellen Stand Ihrer Website zu bekommen.

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