Für gewerbliche Internetseiten gilt:
Gewerbliche Webseiten umfassen Bereiche wie Online-Handel, Betriebssysteme, Bankdienstleistungen einschließlich Geldautomaten, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien, E-Books und Personenverkehrsdienste.
Für weitere digitale Anwendungen (Intranet, Apps, PDF-Dokumente) gelten folgende Zeitvorgaben:
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Für mobile Anwendungen (Apps) gilt die Frist ab Juni 2025.
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Für Dateiformate für Büroanwendungen (PDF-Dokumente o.Ä) gelten dieselben Umsetzungsfristen, wie für die Webseiten. PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei umgestaltet werden. Alle Dateiformate die danach veröffentlicht werden, müssen barrierefrei gestaltet werden.