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Gesetzliche Fristen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet

Für gewerbliche Internetseiten gilt:

  • Ab dem 28. Juni 2025 müssen Webseiten gewerblicher Unternehmen und Dienstleistungen barrierefrei sein.
  • Bestehende Inhalte, die vor diesem Datum veröffentlicht wurden, müssen bis Mitte 2030 angepasst werden.

Gewerbliche Webseiten umfassen Bereiche wie Online-Handel, Betriebssysteme, Bankdienstleistungen einschließlich Geldautomaten, elektronische Kommunikation, Zugang zu audiovisuellen Medien, E-Books und Personenverkehrsdienste.

 

Für weitere digitale Anwendungen (Intranet, Apps, PDF-Dokumente) gelten folgende Zeitvorgaben:

  • Für mobile Anwendungen (Apps) gilt die Frist ab Juni 2025.

  • Für Dateiformate für Büroanwendungen (PDF-Dokumente o.Ä) gelten dieselben Umsetzungsfristen, wie für die Webseiten. PDF-Dokumente, die vor Juni 2025 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei umgestaltet werden. Alle Dateiformate die danach veröffentlicht werden, müssen barrierefrei gestaltet werden.

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