Sie erkennen diese Funktion an einem Buchsymbol an erster Stelle der Steuerungsleiste. Hiermit werden Nutzern Inhalte in einer geregelten vereinfachten Sprache angeboten. Diese Funktion unterstützt Nutzer mit:
- Leseschwäche
- Schreibschwäche
- Konzentrationsproblemen
- Nicht-Muttersprachler
- ältere Menschen
Die Anforderungen an die Übersetzungen in die Leichte Sprache sind in einem Ratgeber des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zusammengefasst. Das Dokument orientiert sich an Redakteure, die Texte in einer amtlichen Sprache verfassen.
Für die Erstellung der Texte in Leichter Sprache können Sie speziell geprüfte Übersetzer beauftragen.