Gesetzliche Fristen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Internet
Für Internetseiten gilt:
Websites, die nach September 2018 online gingen, müssen ab September 2019 barrierefrei verfügbar sein.
Bereits bestehende Internetauftritte müssen ab September 2020 barrierefrei sein.
Für weitere digitale Anwendungen (Intranet, Apps, PDF-Dokumente) gelten folgende Zeitvorgaben:
Für das Intranet: Neue Intranet-Angebote müssen ab September 2019 barrierefrei verfügbar sein. Früher veröffentlichte Intranet-Anwendungen sollen bei der grundlegender Überarbeitung barrierefrei umgestaltet werden.
Für mobile Anwendungen (Apps) gilt die Frist ab Juni 2021.
Für Dateiformate für Büroanwendungen (PDF-Dokumente o.Ä) gelten dieselben Umsetzungsfristen, wie für die Webseiten. PDF-Dokumente, die vor September 2018 veröffentlicht wurden, müssen nicht barrierefrei umgestaltet werden, falls sie für aktive Verwaltungsverfahren nicht benötigt werden.